Ehrenamtliche Bürgermeister erhalten im Land Brandenburg kein Gehalt und auch keine Besoldung, sondern nur eine Aufwandsentschädigung. Mit der Aufwandsentschädigung sollen die Bürgermeister wortwörtlich für ihren Aufwand entschädigt werden. Auf der einen Seite soll das Interesse am Ehrenamt aus Motiven der wirtschaftlichen Bereicherung ausgeschlossen sein, auf der anderen Seite soll die Aufwandsentschädigung dafür sorgen, dass sich nicht nur reiche Menschen das Ehrenamt überhaupt leisten können.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung war für mich nie der ausschlaggebende Punkt mich überhaupt für dieses Ehrenamt zu entscheiden. Im Vordergrund steht der Dienst für die Gemeinschaft und die Freude etwas bewegen zu können. Die Aufgaben eines ehrenamtlichen Bürgermeisters ergeben sich u.a. aus § 51 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Die Formulierung „Ansprechpartner und Fürsprecher der Bürger seiner Gemeinde“ aus § 51 (2) BbgKVerf ist sehr breit gefasst und wird von jedem Bürgermeister auf leicht unterschiedliche Art mit Leben gefüllt.
Neben den Pflichtaufgaben sehe ich beispielsweise auch eine starke strategische und visionäre Komponente mit dem Amt verbunden. Damit nicht nur die akuten Symptome behandelt werden, sondern v.a. die richtigen Weichen für die Zukunft unserer Stadt gestellt werden. Dazu zählen das Entgegenwirken von Bevölkerungsschwund und Auspendlerüberschuss, sowie die Schaffung von mehr Perspektive für unseren Nachwuchs damit dieser nach der Schule in der Stadt bleiben kann. Mehr dazu habe ich hier geschrieben.
Ich beschäftige mich intensiv mit Fragen zu Stadtentwicklung, Tourismus, Wirtschaftsförderung, Infrastruktur (bspw. Radwege und Internetausbau) und Digitalisierung. Vieles davon ist auf Friesack mit Vision dokumentiert und öffentlich einsehbar. Auch bin ich regelmäßig auf Veranstaltungen, Festen und weiteren öffentlichen Terminen in der Stadt Friesack und darüber hinaus präsent, mit Bürgern und Besuchern im Gespräch, sowie versuche diese Themen bestmöglich, bspw. über Facebook, sichtbar zu machen. Eventuelle Eintrittsgelder zahle ich selbst.
Daneben gibt es Themen, die im Hintergrund ablaufen – entweder weil diese administrativer Art sind, oder weil diese aufgrund von Verschwiegenheit (noch) nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Oft sieht man nur die Spitze des Eisberges und der Großteil der Themen findet sich unter der Wasseroberfläche. Dazu zählen beispielsweise die Planung und Nachbereitung von Sitzungen, der Austausch mit den Fraktionen und Stadtverordneten, die Kontrolle der Verwaltung, die Beantwortung von Fragen der Bürger, das Studium der Rechtsgrundlagen, die Recherche von Daten, die kreative Entwicklung von Lösungen u.v.m.
Zusätzlich ergeben sich aus der angespannten Haushaltslage dringende Themen im Bereich Kostenreduzierung und Einnahmenverbesserung. Ja, am Ende des Tages geht es leider doch wieder um das knappe Gut „Geld“. Da die Steuerbelastung in Deutschland bereits sehr hoch ist, müssen andere Wege gefunden werden die Haushaltslage zu verbessern (z.B. hier und hier und hier). Auch sind wir vom Landkreis, dem Land Brandenburg und dem Bund abhängig – manchmal mit komplexen Zusammenhängen wie Kosten und Einnahmen verteilt werden. Das ist nicht einfach.
Für all diese Themen investiere ich derzeit ca. 4 Tage pro Woche. Dafür erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von brutto 767,00 €. Da diese die Steuerfreigrenze übersteigt, muss ich diesen Betrag zum Teil versteuern sowie mehr Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.
Es ist ein zeitintensives und teures Hobby.
Hier noch ein Vergleich aller Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister im Landkreis Havelland: https://drive.google.com/open?id=1d2iA-4i79CwwDK_cGmGd7NR1NZ9y9AjCom1nDwPrqFE


In allen Gemeinden vom Amt Friesack wird im Gegensatz zum Amt Nennhausen und Amt Rhinow zudem kein Sitzungsgeld für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gezahlt. In anderen Bundesländern erhalten ehrenamtliche Bürgermeister übrigens deutlich mehr. Würde die Stadt Friesack in Bayern liegen, wären es statt 767,00 € bis zu 4.386,05 €. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es Unterschiede bei der Rechtsstellung gibt (Art. 34 BayGO).
Ich hoffe ich konnte für etwas Erleuchtung sorgen und die Dinge ins Verhältnis bringen. Also kein Grund neidisch zu sein; oder zu meckern, wenn ich Anfragen und Wünsche priorisieren muss. Danke für das Verständnis.
Ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Friesack, Christoph Köpernick