Hier sammle ich Fragen an mich und meine Antworten dazu.
1. Ich habe spezielle oder geheime Informationen, Sorgen und Wünsche, darf ich Ihnen die im Vertrauen nennen?
Gem. § 51 (2) BbgKVerf (https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#51) bin ich während meiner Amtszeit der Ansprechpartner und Fürsprecher der Bürger der Stadt Friesack. Ich habe gerne ein offenes Ohr für alle Bürgerinnen und Bürger; auch für unsere Nachbarn aus dem Havelland, sowie alle unsere Gäste und Besucher. Und ich bin ein sehr neugieriger Mensch, der gerne etwas Neues lernt.
Aber ich muss etwas weiter ausholen, um Ihre Frage beantworten zu können:
Als erste Anlaufstelle empfehle ich, dass Sie sich https://friesack.mit.vision angucken. Dort können Sie prüfen ob Ihre Informationen ggf. zu einem bestehenden Thema passen oder ob es Sinn macht, dass Sie Ihre Sorgen und Wünsche dort öffentlich als Frage hinterlegen. Ich gucke dort auch regelmäßig rein und beteilige mich mit Antworten.
Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit die Instrumente der förmlichen Einwohnerbeteiligung zu nutzen. Mehr dazu steht auf der Startseite von „Friesack mit Vision“ bzw. auf der Internetseite vom Amt Friesack.
Wenn Sie geheime Informationen haben, die Sie mir im Vertrauen nennen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:
Aus der Rolle des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Friesack ergibt sich, dass ich als gewählter Bürgervertreter im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Friesack handeln muss und möchte. Wenn ich Kenntnis über Informationen erlange, welche im öffentlichen Interesse sind, muss ich diese entsprechend in die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse tragen oder anderweitig öffentlich machen. Außer es liegt ein berechtigtes Interesse vor, so kann ich die Herkunft der Informationen anonymisieren. Auf der anderen Seite unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach § 21 BbgKVerf (https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#21) – dabei geht es jedoch vornehmlich um Geheimnisse die mir seitens der Verwaltung oder anderen Bürgervertretern zugetragen werden. Bedenken Sie zudem, dass nicht jede Kommunikation über elektronische Medien oder per Telefon verschlüsselt und abhörsicher ist. Informationen mit einer besonderen Schutzbedürftigkeit (u.a. datenschutzrechtliche oder parteipolitische Aspekten, oder Daten zu Vermögen / Finanzen) kann ich in die nicht-öffentlichen Teile der Sitzungen tragen.
Wenn Sie mir Informationen „nur mal so“ geben wollen, die ich aber, unabhängig von den o.g. Aspekten der Schutzbedürftigkeit, auf keinen Fall weitergeben darf, so sparen Sie sich bitte Ihre Mühe und meine Zeit. Im Zweifel würden solche „geheimen“ Informationen den Verdacht von Beeinflussung, Denunziantentum oder Vetternwirtschaft begünstigen oder mich in Interessenkonflikte bringen. Ich bin kein offenes Buch, aber aus der Eigenschaft eines Politikers – er soll die Interessen des Volkes vertreten – ergibt sich naturgemäß, dass man Wünsche der Bürger weiterträgt und diese der politischen Willensbildung dienen sollen.
Wenn es um ordnungs- oder strafrechtliche Aspekte geht, sollten Sie sich zuerst an das Ordnungsamt (http://www.amt-friesack.de/seite/238503/ordnungsamt.html) oder die Polizei (https://polizei.brandenburg.de/standorte_und_erreichbarkeiten/revierpolizist/65489) wenden. Das sind die zuständigen Stellen.
Haben Sie immer die Gewaltenteilung im Hinterkopf: Die Volksvertreter und das Parlament sind typischerweise Teil der Legislative. Amt und Polizei sind Teil der Exekutive. Gerichte und Richter sind Teil der Judikative. Salopp gesagt: Die Legislative macht auf Grundlage der demokratischen Willensbildung die Regeln und kontrolliert die Exekutive, die Exekutive sorgt für die Umsetzung und Einhaltung der Regeln und die Judikative entscheidet im Streitfall ob ein Regelbruch vorliegt und wer Recht hat. Auf kommunaler Ebene gibt es eine Besonderheit: Die Stadtverordnetenversammlung besitzt zwar parlamentarischen Charakter und kann auch Regeln setzen, trotzdem wird sie im engeren Sinne zur Exekutive gezählt. Trotzdem ergibt sich daraus keine direkte Zuständigkeit für ordnungs- oder strafrechtliche Aspekte. Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinderat_(Deutschland)#Zuordnung_zur_Exekutive
Sehen Sie mir bitte auch nach, dass ich weder Jurist, Polizist, noch Verwaltungsexperte oder Vollzeit-Berufspolitiker bin. Ich bin gewählter ehrenamtlicher Bürgermeister und erhalte dafür während der Amtszeit eine kleine Aufwandsentschädigung. Nicht mehr, nicht weniger.
Manchmal überschneiden sich ordnungs- oder strafrechtliche Themen mit einem öffentlichen Interesse und es kann Sinn machen Ihren gewählten Bürgervertreter auch in Kenntnis zu setzen – sofern Sie damit keine Persönlichkeitsrechte von mutmaßlichen Tätern oder Zeugen verletzen oder falsche Verdächtigungen anstellen (Stichwort „Unschuldsvermutung“). Einzelfälle sind dabei weniger Interessant als Muster. Gehäufte Fälle können auf den Bedarf verbesserter Öffentlichkeitsarbeit oder Regeln hindeuten. In diesem Moment kann sich daraus eine parlamentarisch Relevanz ergeben. Mir persönlich sind bspw. Sauberkeit und Lärmschutz in der Stadt ein großes Anliegen. Eine kurze Notiz bei Häufungen – idealerweise über „Friesack mit Vision“ – freut mich, solange Sie dabei nicht in Denunziantentum verfallen.
Ihr Hinweis an mich als Ansprechpartner der Bürger der Gemeinde bedeutet nicht automatisch, dass ich mich nur um Ihr Anliegen exklusiv kümmern kann. Sofern es sich nicht um gesetzlich zugewiesene Aufgaben gem. § 51 (2) BbgKVerf handelt, obliegt die Abwägung der Relevanz und wie ich meine begrenzte Zeit, im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger einsetze, mir – dafür hatten mir die Wähler mehrheitlich ihr Vertrauen ausgesprochen.
Wenn es bspw. nachbarschaftliche Streitigkeiten gibt und Sie trotz einem kühlen Kopf und sachlicher Diskussion nicht weiterkommen, kann vielleicht das hier helfen: http://www.amt-friesack.de/seite/174223/aufgaben-der-schiedsstelle.html
Oft sind Geistliche gute Zuhörer: http://www.friesacker-laendchen.de
Außer für den Fall wir seien privat befreundet – und auch dann nicht: ich kann nicht alle privaten oder familiären Sorgen und Wünsche lösen 😉 Meine knappe Zeit muss ich im Interesse der Gemeinschaft gut aufteilen – alles andere wäre den anderen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber unfair.
Bitte entscheiden Sie auf Grundlage meiner Ausführungen selbst, welche Informationen Sie mir persönlich zukommen lassen wollen und welche über die o.g. Kanäle schneller und wirkungsvoller den gewünschten Effekt haben.
2. Können Sie bitte dafür sorgen, dass mein Bauantrag schneller bearbeitet wird?
Nein. Öffentlich-rechtliche Entscheidung, wie die Bewilligung von Anträge an das Bauamt, Ordnungsamt, Gewerbeamt & Co., obliegen der Verwaltung (Amt Friesack). Die Politik kann und darf diese aufgrund der Gewaltenteilung nicht beschleunigen. Die Politik hat lediglich eine Kontrollfunktion. Wenn es neuer Regeln bedarf, anhand derer die Verwaltung in Zukunft entscheiden soll, so kann sich daraus eine politische Aufgabe ergeben.
3. Gibt es eine Bürgermeister-Sprechstunde?
Ja, es gibt Sprechstunden gerne nach Vereinbarung. Je nachdem wie es für Sie am besten passt, besuche ich Sie gerne bei Ihnen Zuhause, wir treffen uns im Rathaus oder Sie kommen zu mir. Bitte schreiben Sie mir eine E-Mail an christoph@koepernick.de oder rufen mich unter +491714527999 an. Dann stimmen wir individuell Ort und Zeit ab. Alternativ bin ich auf der Online-Plattform https://friesack.mit.vision aktiv und lade zu dessen Nutzung ein. Weitere Informationen zu mir finden Sie auch auf https://www.friesack.net/CK
4. Kommen Sie zu Geburtstagen und Jubiläen mit Blumen vorbei?
Ja, aber nicht automatisch. Damit ich im Namen der Stadt besondere persönliche Ereignisse würdigen oder besondere Verdienste ehren kann, bin ich auf Ihre Hinweise angewiesen. Bitte machen Sie mich auf passende Gelegenheiten aufmerksam. Entweder für sich selbst oder als Angehörige, Freunde oder Mitarbeiter. Ich werde aus Gründen von Datenschutz und Respekt nicht ohne Hinweis aktiv
Weitere Informationen und Hinweis geben: https://www.friesack.net/geschenk
5. Können Sie zu einer Veranstaltung auf dem Marktplatz am Wochenende das Rathaus zwecks Toilettenbenutzung aufschließen?
Nach rechtzeitiger Absprache ist dies denkbar, wenn der Veranstalter sich um die Reinigung kümmert. Wichtig ist, dass das Rathaus nach der Veranstaltung sauber, verschlossen und die Alarmanlage gesichert wird. Es obliegt dem Veranstalter hierfür Freiwillige zu engagieren, die die Toiletten und das Foyer anschließend reinigen. Anfragen bitte an mich per E-Mail: christoph@koepernick.de
6. Was verdient eigentlich ein ehrenamtlicher Bürgermeister?
Antwort siehe hier.
7. Ich möchte ein Grundstück oder eine Immobilie von der Stadt Friesack erwerben, können Sie mir dabei helfen?
Vielen Dank für Ihr Interesse. Immobilien – Grundstücke und Gebäude – im Eigentum der Stadt Friesack sind Vermögensgegenstände der Gemeinde Stadt Friesack. Der Verkauf folgt einem standardisierten Vorgang in Verantwortung der Verwaltung. Eine besondere Aufgabe für den ehrenamtlicher Bürgermeister ergibt sich i.d.R. nicht. Ich fasse den typischen Ablauf kurz zusammen:
Aktuelle Immobilienangebote finden Sie auf der Internetseite des für die Stadt Friesack zuständigen Amtes Friesack unter dem Punkt „Ausschreibungen“. Für allgemeine Rückfragen steht die Verwaltung vom Amt Friesack zur Verfügung.
Wenn Sie einen Kaufantrag einreichen möchten, so adressieren Sie diesen bitte schriftlich an: Amt Friesack, Marktstr. 22, 14662 Friesack. Geben Sie mindestens Flur, Flurstück und Gemarkung, sowie falls vorhanden die Adresse an. Ebenfalls sollte Ihr Kaufantrag den Kaufpreis, den Sie zu zahlen bereit sind, enthalten. Dieser ergibt sich i.d.R. aus dem jeweiligen Angebot. Sofern bekannt, geben Sie auch die Größe des Grundstücks sowie evtl. weitere maßgebliche Merkmale an. Zusammenhängende Flurstücke können Sie auf einem Kaufantrag zusammenfassen.
Im ersten Schritt werden Kaufanträge von der Verwaltung bearbeitet und formal geprüft. Beispielsweise unter Beachtung von § 79 BbgKVerf. Weitere Hinweise zu rechtlichen Aspekten: Veräußerung kommunalen Vermögens. Grundsätzlich dürfen unbebaute Grundstücke nicht unter dem Bodenrichtwert veräußert werden.
Nach erfolgreicher formaler Prüfung des Kaufantrages, prüft die Verwaltung die Zuständigkeit über die Entscheidung. Grundsätzlich ist die Entscheidung von Geschäften über Vermögensgegenstände der Gemeindevertretung – im Falle der Stadt Friesack ist das die Stadtverordnetenversammlung (SVV) – vorbehalten (§ 28 (2) 17. BbgKVerf), sofern nicht bspw. die Wertgrenze nach § 5 der Hauptsatzung der Stadt Friesack unterschritten wird. Entscheidungen bis zur Wertgrenze, derzeit 3.000 € (Stand: 05.12.2019) trifft der Amtsdirektor ohne Beteiligung der SVV.
Liegt eine Zuständigkeit der SVV vor, so legt die Verwaltung den Kaufantrag als Beschlussvorlage von Amtswegen der SVV zur Entscheidung vor. Über Grundstücksangelegenheiten wird in der Regel im nichtöffentlichen Teil der Sitzung entschieden, um die personenbezogenen Daten des Kaufinteressenten zu schützen. Erst wenn sich ein öffentliches Interesse, bspw. im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens, der Erstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) oder Bebauungsplanes (B-Plan), begründet, werden diese Themen öffentlich behandelt. Im Falle eines Beschlusses, beauftragt die SVV die Verwaltung mit der Umsetzung, also bspw. dem Verkauf an den Kaufinteressenten.
Kaufanträge sind an die Verwaltung, das Amt Friesack, zu adressieren. Sie können mir den Kaufantrag gerne in Kopie zukommen lassen, so habe ich das Thema frühzeitig auf dem Schirm und bin informiert. Eine gegenseitige Pflicht ergibt sich jedoch nicht. Insbesondere Standardfälle werden zuverlässig von der Verwaltung bearbeitet, sofern diese schriftlich und mit den notwendigen Mindestangaben dort eingehen. Erst wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Anfrage grundlos bei der Verwaltung hängt, könnten Sie die Gemeindevertreter, bspw. mich, bitten sich den Vorgang genauer anzusehen – das ist aber typischerweise nicht notwendig.
Wenn Sie an kommunalen Immobilien interessiert sind, welche derzeit nicht ausgeschrieben sind, so steht es Ihnen frei trotzdem einen Kaufantrag einzureichen. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es ggf. einen guten Grund hat, weshalb die Immobilien nicht ausgeschrieben sind. Beispielsweise weil diese der Aufgabenerfüllung dienen – eine Gemeinde würde i.d.R. nicht einfach so das Rathaus verkaufen. Es kann aber auch sein, dass erst Ihre Initiative auf eine Gelegenheit aufmerksam macht. Probieren Sie es daher gerne mit einem Kaufantrag. Das Verfahren ist wie oben beschrieben. Im Schritt davor können Sie natürlich auch erstmal eine Anfrage zur Verfügbarkeit senden. Je konkreter Ihr Anliegen und natürlich auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Stadt Friesack attraktiv, desto schneller kann es jedoch gehen. Je besser Sie Ihr Vorhaben auch im Interesse der Stadt Friesack darstellen können, desto einfacher machen Sie es der Verwaltung und Gemeindevertretung die richtige Entscheidung zu treffen.
Wenn Sie in der Stadt Friesack investieren möchten und passende Objekte suchen, so kann ein erster Kontakt zum ehrenamtlichen Bürgermeister Sinn machen. Ich unterstütze gerne als Mittler und Bindeglied, um die passende Lösung zu finden. Trotzdem bleibt der formale Vorgang in der Zuständigkeit der Verwaltung.